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   OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20   

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https://dejure.org/2021,73527
OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20 (https://dejure.org/2021,73527)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2021 - U (Kart) 19/20 (https://dejure.org/2021,73527)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - U (Kart) 19/20 (https://dejure.org/2021,73527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Antrag auf Mitgliedschaft in einem Hundes-Zuchtverein; Ablehnung der Mitgliedschaft wegen Nichtzulassung der vom Kläger gezüchteten Hunderasse; Ausscheiden eines Anspruchs auf Aufnahme als Mitglied in einem Verein, der keine Wirtschaftsvereinigung ist; Wiedereinsetzung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08

    Diskriminierungsverbot: Verweigerung von Dienstleistungen eines Hundezuchtvereins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Danach kann auch ein Hundezüchter, der aus der Zucht hervorgegangene Welpen zum Verkauf anbietet, um die Kosten der Zucht zumindest teilweise zu decken, als Unternehmen angesehen werden, auch wenn diese Geschäftstätigkeit nur in bescheidenem Umfang und nicht ununterbrochen ausgeübt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Dezember 2008, 6 W 92/08, Rn. 20 bei juris).

    Soweit der Kläger seine Bewertung des Beklagten als marktstark auf das bereits oben zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 W 92/08) stützt, ist - unabhängig davon, dass ein solcher Verweis eigenen Sachvortrag in diesem Verfahren nicht ersetzen kann - diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht übertragbar, weil der Sachverhalt völlig anders gelagert ist.

  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Diese Anforderungen gelten auch für eine Zug-um-Zug-Einschränkung, die so bestimmt bezeichnet werden muss, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010, X ZR 122/07, Rn. 32 bei juris).
  • BGH, 06.02.2019 - VIII ZR 54/18

    Bestimmtheit des Klagebegehrens: Anforderungen bei der sogenannten Saldoklage;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt in diesem Sinne, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2019, VIII ZR 54/18, Rn. 13 bei juris).
  • BGH, 04.07.2012 - VIII ZR 109/11

    Abstehen vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Beurteilung der Sachdienlichkeit eine Berücksichtigung, Bewertung und Abwägung der beiderseitigen Interessen; dabei ist entscheidend, ob und inwieweit die Zulassung der geänderten Klage den Streit im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt, so dass sich ein weiterer Prozess vermeiden lässt; eine Klageänderung ist danach nicht sachdienlich, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann; der Sachdienlichkeit steht hingegen grundsätzlich nicht entgegen, dass auf Grund der Klageänderung neue Parteierklärungen und gegebenenfalls Beweiserhebungen notwendig werden und die Erledigung des Prozesses verzögert wird (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012, VIII ZR 109/11, Rn. 20 bei juris).
  • BGH, 24.04.2018 - XI ZR 207/17

    Streit um die Rechtsfolgen nach Widerruf der auf den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Dabei kann die hinreichende Bestimmtheit auch durch Auslegung des Prozessvortrags des Klägers hergestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018, XI ZR 207/17, Rn. 10 bei juris).
  • BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91

    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Bei der Bewertung der Marktstellung sind die in § 18 Abs. 3 GWB genannten Kriterien zu berücksichtigen, wobei entscheidend für die Frage, ob eine überragende Marktstellung vorliegt, ist, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen der Verhaltensspielraum eines Unternehmens nicht mehr hinreichend durch den Wettbewerb kontrolliert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1992, KVR 9/91 - Kaufhof/ Saturn - Rn. 17 bei juris).
  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    (a) Nach dem für das Kartellrecht maßgeblichen funktionalen Unternehmensbegriff wird die Unternehmenseigenschaft durch jede selbständige Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr begründet, die auf den Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gerichtet ist, und sich nicht auf die Deckung des privaten Lebensbedarfs beschränkt (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008, KVR 26/07 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt - Rn. 21 bei juris).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    (a) Ob das Gericht nach dieser Vorschrift eine verfahrensfehlerfrei geschlossene mündlichen Verhandlung auf Grund neuen, nicht nachgelassenen Vorbringens wiedereröffnet, steht in seinem freien Ermessen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, IX ZR 341/98, Rn. 7 bei juris).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dem Kläger gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO ohne entsprechenden Antrag zu gewähren, da er die versäumte Prozesshandlung, also die Begründung der Berufung bei dem zuständigen Gericht, innerhalb der für das Wiedereinsetzungsgesuch geltenden Frist nachgeholt hat und die - ebenfalls innerhalb dieser Frist vorzutragenden - Gründe für die unverschuldete Fristversäumung aus den oben dargestellten Gründen offenkundig waren (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2018, VIII ZB 61/17, Rn. 19 bei juris).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Rechtsmittel fälschlicherweise bei dem erstinstanzlichen Gericht und nicht bei dem Rechtsmittelgericht eingelegt wird oder wenn leicht und einwandfrei zu erkennen ist, dass eine Rechtsmittelschrift fehlgeleitet ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Januar 2006, 1 BvR 2558/05 - gerichtliche Fürsorgepflicht - Rn. 9 bei juris).
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 2/85

    Anspruch eines Sportfachverbandes auf Aufnahme in einen Landesverband

  • BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - U (Kart) 6/14

    Anspruch eines Produzenten von Speichermedien auf Aufnahme in einen Verband

  • BGH, 13.11.1979 - KVR 1/79
  • BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84

    Ablehnung des Antrages auf Aufnahme als Mitglied in einer Züchterorganisation -

  • OLG München, 28.04.2005 - U (K) 5018/04
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